Angelschein machen

In Deutsch­land darf nur angeln, wer einen Fis­chereis­chein hat. Er wird umgangssprach­lich oft auch als Angelschein beze­ich­net. Ähn­lich ver­wirrend sind auch Beze­ich­nung der Kurse und Prü­fun­gen: Angelkurs, Angel­prü­fung, Fis­chereiprü­fung oder Fischerprüfung.

Voraus­set­zung für die Teil­nahme ist ein Min­destal­ter von 11 Jahren bei Beginn der Aus­bil­dung. Der Fis­cherei- oder Angelschein wird nach bestanden­er Prü­fung ab dem 12. Geburt­stag durch die zuständi­ge Behörde ausgehändigt.


Die näch­sten Ter­mine für Euren Kurs zum Angelschein find­et ihr bei der Angelschule Nord.

Logo Angelschule Nord

Wer den Fis­chereis­chein bei der Angelschule Nord macht bekommt nicht nur eine hochqual­i­fizierte Schu­lung, es wird beim Beitritt in den Vere­in auch nur die halbe Auf­nah­mege­bühr fällig.


In den vom Ham­bur­gis­chen Fis­chereige­setz vorgeschriebe­nen 30 Unter­richtsstun­den wer­den fol­gende Sachge­bi­ete gelehrt:

  •  All­ge­meine Fis­chkunde: Ken­nen­ler­nen der Fisch-Anatomie.
  •  Spezielle Fis­chkunde: Ken­nen­ler­nen und Unter­schei­den von Fischarten.
  •  Gewässerkunde: Was sind der pH- oder der SBV-Wert?
  •  Geset­zeskunde: Was darf ich als Angler und was darf ich nicht?
  •  Natur‑, Tier- und Umweltschutz: Was muss ich als Angler beacht­en wenn ich mich in der Natur bewege? Wie kann ich helfen die Natur zu bewahren?
  •  Gerätekunde: Ken­nen­ler­nen der ver­schiede­nen Angel­geräte und Hilfsmittel.

Nicht prü­fungsrel­e­vant, aber gle­ich­wohl wichtig:

  • Prak­tis­che Knotenkunde
  • Bei Bedarf die Spin­n­fis­cher­prü­fung – der Ziel­wurf auf die Arenbergscheibe.